P2-Schein-Lehrgang
Der P2-Schein
Feststoffraketenantriebe werden als explosionsgefährliche Gegenstände angesehen und unterliegen deshalb den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes. Raketenmotoren mit einer Treibstoffmasse von max. 150g gehören zur Klasse P1 und können von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr frei erworben und ganzjährig verwendet werden.
Für den Erwerb und Betrieb von Antrieben mit mehr als 150g Treibstoffgewicht ist nach § 27 SprengG eine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich, die dann auch mehrstufige Raketen und die Bündelung von Antrieben abdeckt.
- Mindestalter von 21 Jahren (in Ausnahmefällen auch 18 Jahre)
- Körperliche und geistige Eignung
- Vorlegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (uneingeschränktes polizeiliches Führungszeugnis)
- Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Fachkundelehrgang (beinhaltet theoretischen Unterricht sowie selbstständige Konstruktion, Bau und erfolgreichen Flug eines Raketenmodells)
- Nachweis eines Bedürfnisses (z.B. Vereinsmitgliedschaft, nachweisliche Teilnahme an sportlichen Wettbewerben etc.)
Nach erfolgreich bestandener Fachkundeprüfung kann man bei dem jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsamt eine Erlaubnis nach § 27 SprengG zum Umgang mit Raketenmotoren der Klasse P2 beantragen, sie berechtigt aber nicht zum Herstellen oder Verändern von Treibsätzen.
P2-Schein Lehrgangsmöglichkeiten:
Deutsche Experimental Raketen Arbeitsgruppe DERA e.V. http://www.dera.de |
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Ernst Maurer ernst-maurer.std@t-online.de |
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RAMOG e.V. http://www.ramog.de |